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Überarbeitetes Curriculum Ethikberatung im Gesundheitswesen

Kategorie: AEM-Info, Allgemein



Überarbeitetes Curriculum Ethikberatung im Gesundheitswesen

Die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) hat vor dem Hintergrund der seit 2014 angebotenen Zertifizierung für Ethikberatung im Gesundheitswesen ihre curricularen Empfehlungen zur Qualifizierung von Ethikberater*innen überarbeitet und konkretisiert.

Hier finden Sie das neue Curriculum.

Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Die formalen Voraussetzungen für die Kurse und Veranstaltungen, die zum Erwerb der Kompetenzstufe K1 (Ethikberater*in im Gesundheitswesen) und K2 (Koordinator*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen) qualifizieren, wurden konkretisiert.
  • Die in den Kursen und Veranstaltungen für K1 und K2 zu vermittelnden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wurden in Form von kompetenzbasierten Lernzielen formuliert.
  • Das Moderationstraining, das in den bisherigen Kompetenzstufen als Alternative zur Praxiserfahrung vorgesehen war, wird künftig verpflichtender Bestandteil der Schulung. Nach Abschluss der Schulung (Grundkurs und Moderationstraining) kann die Zertifizierung für K1 beantragt werden. Diese ist zunächst auf drei Jahre befristet; für die Entfristung ist der Nachweis von drei realen Ethik-Fallberatungen (inkl. Nachbesprechung) erforderlich.

Die Überarbeitung des Curriculums und der Kompetenzstufen erfolgte durch die Mitglieder der AG Ethikberatung im Gesundheitswesen. Der Vorstand der AEM hat das neue Curriculum am 24.06.2019 beschlossen.

Die beschlossenen Änderungen treten ab sofort in Kraft. Im Rahmen einer Übergangsregelung können aber noch bis Ende 2020 Anträge auf Zertifizierung eingereicht werden, die auf den bisherigen Vorgaben basieren.