Stellungnahme zu Pflege und assistierter Suizid
Die Grundsätze, die das BVG mit seinem Urteil im Februar 2020 in Bezug auf den assistierten Suizid formuliert, fordern auch die Profession Pflege heraus die bisherigen Grundhaltungen wie auch die damit verbundenen ethischen Fragstellungen verantwortungsvoll zu reflektieren. So sind Pflegefachpersonen bereits heute seitens der Patient:innen und Bewohner:innen vielfach mit die ersten Ansprechpartner:innen im Kontext von Sterbe- und Suizidwünschen. Mit den zu erwartenden Wünschen nach einem assistierten Suizid nehmen die ethischen Herausforderungen und Fragen zu. In den damit einhergehenden ethischen Abwägungsprozessen spielen die Pflegefachpersonen und die pflegeprofessionelle Perspektive eine bedeutende Rolle und Pflegende sind folglich einzubinden.
Deutlich ist: die Pflege muss sich mit dem Thema zeitnah intensiv auseinandersetzen, dies innerhalb der Profession, in interprofessionellen Teams wie auch in Bildungsprozessen und sie muss sich entsprechend ihrer Expertise und Verantwortung in die Diskurse zum assistierten Suizid, zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen, von Prozessen und Verfahren aktiv einbringen.
Die mit den Mitgliedern der beiden AG´s „Pflege und Ethik“ (I und II) in der AEM konsentierte Stellungnahme
hat zum Ziel, erste Denkanstöße für die Profession und die Gesellschaft anzuregen. Wenn ein Gesetz vorliegt sind diese möglicherweise zu ergänzen und/oder zu präzisieren.