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Würzbug: W2-Professur (100%)

Kategorie: Allgemein, Jobs


Die FHWS bietet durch über 50 grundständige und postgraduale Studiengänge in zehn Fakultäten und acht Forschungsinstituten vielfältige, praxisorientierte und zukunftsorientierte Studienmöglichkeiten. Mit mehr als 230 Professorinnen und Professoren und über 9.000 eingeschriebenen Studierenden gehört sie zu den größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. Die FHWS profiliert sich durch ausgeprägte Internationalisierungsmaßnahmen, unterstützt die Region durch Wissenstransfer, insbesondere bei der Entwicklung der Digitalisierung, und legt großen Wert auf hohe Qualitätsstandards. Werden Sie Teil eines innovativen Teams mit großen Gestaltungsfreiräumen und engen Kontakten zu den Kooperationspartnern der Hochschule. Aktuell ist folgende Stelle zu besetzen:

Professorin/Professor (m/w/d)
Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik
W2-Professur für Digitale Ethik und Medienrecht
Bewerbungskennziffer: 61.1.495

Für die Stiftungsprofessur sucht die Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt eine Person mit interdisziplinärer Expertise auf dem Fachgebiet der digitalen Ethik sowie des Medienrechts. Erwartet werden fundierte theoretische und praktische Kenntnisse. Die Professur ist unbefristet und wird in den ersten fünf Jahren durch die Vogel
Stiftung Dr. Eckernkamp finanziert.

Die ausgeschriebene Professur soll das Fachgebiet sowohl in der Lehre als auch im Kontext angewandter Wissenschaften vertreten. Ferner wird die Bereitschaft erwartet, sich in neue Studienangebote der Hochschule im Bereich der digitalen Ethik sowie zu rechtlichen Themen im digitalen Kontext einzubringen. Um das Lehrgebiet umfassend abzubilden, suchen wir eine Persönlichkeit, die sowohl digital-ethische Grundkompetenzen vermitteln als auch den rechtswissenschaftlichen Diskurs im Kontext angewandter Mensch-Computer-Interaktionen, künstlicher Intelligenz, Robotik sowie den spezifischen Herausforderungen eines interdisziplinären Spannungsfeldes mit den damit verbundenen rechtlichen und ethischen Fragestellungen kombinieren kann. Darüber hinaus erwarten wir insbesondere fundiertes Wissen zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten (ELSI) bei wissenschaftlichen Projekten sowie die Bereitschaft, sich an aktuellen Diskursen zur Digitalethik in Lehre und angewandter Forschung zu beteiligen. Die praxisnahe Qualifikation sollte durch den berufspraktischen Hintergrund sowie eigene Beiträge auf Konferenzen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen belegt sein.

Die Lehrverpflichtung ist insbesondere in Studienfächern aus den Bereichen der digitalen Gesellschaft zu erbringen.

Unsere Hochschule entwickelt sich zu einer zweisprachigen Hochschule. Daher setzen wir voraus, dass Sie die Lehrveranstaltungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache anbieten.

Für die Professur wird außerdem erwartet:

  • im Bedarfsfall Übernahme von Lehrveranstaltungen aus dem Grundlagenbereich, dem weiteren Studienangebot sowie verwandten
    Gebieten, auch in anderen Fakultäten;
  • Bereitschaft zu regelmäßigen Gastaufenthalten an Partnerhochschulen im Ausland;
  • aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Fakultät und der Hochschule;
  • Engagement in der Internationalisierung und Selbstverwaltung unserer Hochschule und Beteiligung an Projekten der angewandten
    Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers.

Die Stelle ist zum 01.10.2023 zu besetzen; der Dienstort befindet sich in Würzburg.

Einstellungsvoraussetzungen:

Für die Übernahme der Professur an unserer Hochschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 57 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz; bis 31.12.2022: Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz):

  • abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt in einem für das Lehrgebiet relevanten Studiengang;
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre und Ausbildung nachgewiesen wird;
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird;
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens
    fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre
    außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; Zeiten als Referendar oder Referendarin oder als
    wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin können insgesamt nur bis
    zu zwei Jahren angerechnet werden; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in
    besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen
    Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

Der Freistaat Bayern bietet nicht nur optimale Arbeitsbedingungen und eine hervorragende Lebensqualität, sondern auch besondere, landesspezifische Besoldungsregelungen.

Eine erfüllende Aufgabe mit zeitlicher Flexibilität und Selbstbestimmung erlaubt die Balance von Arbeit, Familie und Freizeit. Engagierte Kolleginnen und Kollegen bilden ein hochmotiviertes Team und unterstützen Sie von Anfang an. Unsere Hochschule fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Frauenbeauftragte der Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik, Prof. Dr. Isabel John steht für Fragen gerne zur Verfügung (isabel.john(at)fhws.de).

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung mit privatrechtlichem Dienstvertrag im Angestelltenverhältnis. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Die Professuren sind dem Grunde nach in Vollzeit zu besetzen. Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet die FHWS die Möglichkeit an, die Stellen zunächst befristet (für einen Zeitraum von ein bis zu zwei Jahren) in Teilzeit zu besetzen. Nach diesem Zeitraum ist eine weitere Beschäftigung in Teilzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich möglich.

Für fachliche Fragen steht Ihnen gerne der Vorsitzende des Berufungsausschusses Prof. Dr. Nicholas Müller (nicholas.mueller(at)fhws.de)
zur Verfügung.

Wenn Sie sich für eine Professur an der FHWS berufen fühlen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise zu den beruflichen Stationen sowie den wissenschaftlichen Arbeiten) bis zum 25.12.2023. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Portal.