FFP-2-Maskenpflicht in stationären Pflegeeinrichtungen: Eine ethische Bewertung
Seit dem 1. Oktober 2022 besteht gemäß dem Infektionsschutzgesetz eine FFP2-Maskenpflicht in den Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen der stationären Langzeitpflege. Die generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Gemeinschaftsräumen ist angesichts des aktuellen Standes der Pandemieentwicklung als unverhältnismäßiger Eingriff in die Selbstbestimmung und als Beeinträchtigung des Wohlergehens der Bewohner:innen zu bewerten.
Mitglieder des AEM-Vorstandes und der beiden AGs "Ethik und Pflege" in der AEM haben zu der gesetzlichen Vorgabe eine ethische Bewertung vorgenommen, die in allen Bundesländern - über Hessen und Baden-Württemberg hinausgehend - aber auch in den Einrichtungen und bei den Trägern zur ethischen Reflexion und bestenfalls zu einem Umdenken anregen soll.
Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme.