Neuerung:
Am 21.12.2022 hat der Vorstand beschlossen, die während der Corona-Pandemie eingeführte Ausnahmeregelung, wonach Schulungen auch online stattfinden können, zu verstetigen. Es wird jedoch empfohlen, zumindest einen Teil der Schulung – insbesondere das Moderationstraining – in Präsenz durchzuführen.
Grundlage der Zertifizierung bildet Ihr Antrag, der aus folgenden Unterlagen besteht:
Hinweis: Voraussetzung für K2 und K3 ist die K1-Entfristung.
Die Zertifizierungsgebühren betragen für Mitglieder der AEM:
Nicht-Mitglieder zahlen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50€ pro Antragstellung.
Die K1-Entfristung ist unabhängig vom Mitglied-Status kostenfrei.
Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Kursveranstaltende können für Teilnehmende eines Kurses einen Sammelantrag auf Zertifizierung der Kompetenzstufe 1 oder 2 beantragen (ab 3 Personen).
Benötigte Unterlagen:
Die Gebühren betragen (unabhängig des Mitgliedsstatus):
Kursveranstaltern und qualifizierten K3-Trainer*innen bieten wir die Möglichkeit, ihre Kurse zur Ethikberatung anerkennen zu lassen. In diesem Fall prüfen unsere Gutachter*innen das Kurskonzept. Teilnehmende anerkannter Kurse können ein Zertifikat der Kompetenzstufe 1 oder 2 beantragen, ohne dass die Anträge nochmals begutachtet werden. Das gilt äquivalent für Sammelanträge.
Die Kursanerkennung erfolgt jeweils für 3 Jahre.
Die Gebühr beträgt 100 Euro.
Haben Sie Interesse, Ihren Qualifizierungskurs anerkennen zu lassen, sprechen Sie uns bitte an!
Bei Fragen zum Zertifizierungsverfahren hilft Ihnen die Geschäftsstelle der AEM gerne weiter. Aus Gründen des Aufwands kann keine Vorabprüfung Ihrer Unterlagen erfolgen.
Anerkennung von Qualifizierungskursen
Allgemein:
Akademie für Ethik in der Medizin
Humboldtallee 36
D-37073 Göttingen
Tel.: +49-551/39-35344
Fax: +49-551/39-35342
E-Mail: zertifizierung(at)aem-online.de