AEM - online
Start > Ethikberatung > Zertifizierung > Ablauf

Ablauf der Zertifizierung

  1. Der Antrag auf Zertifizierung ist mithilfe der entsprechenden Formblätter an die Geschäftsstelle der AEM zu richten. Die für die jeweilige Zertifizierung erforderlichen Nachweise sind dem Antrag beizufügen, durchzunummerieren und den Anforderungskriterien eindeutig zuzuordnen. Es wird darum gebeten, lediglich die erforderlichen Nachweise einzureichen.
  2. Anträge zu den Kompetenzstufen 2 und 3 setzen voraus, dass Antragstellende bereits für Kompetenzstufe 1 zertifiziert ist. Ist dies nicht der Fall, kann der jeweilige Antrag nur bearbeitet werden, wenn gleichzeitig mit dem Antrag ein Antrag zu Kompetenzstufe 1 gestellt wird. Kompetenzstufe 3 schließt Kompetenzstufe 2 mit ein.
  3. Der Antrag auf Zertifizierung setzt keine Mitgliedschaft in der AEM voraus.
  4. Die Geschäftsstelle prüft den Antrag und die beigefügten Nachweise auf Vollständigkeit. Die antragstellende Person erhält eine schriftliche Benachrichtigung (ggf. verbunden mit der Aufforderung fehlende Unterlangen nachzureichen) sowie eine Rechnung über die zu entrichtende Zertifizierungsgebühr.
  5. Nach Eingang der Zertifizierungsgebühr wird der Antrag zur Bearbeitung an die Gutachter*innen weitergeleitet. Die Gutachter*innen prüfen alle Nachweise und geben ein Votum ab. Die Gutachter*innen können bei Bedarf weitere Nachweise einfordern; dies erfolgt über die Geschäftsstelle. Für Anträge, die auf anerkannten Kursen beruhen, entfällt die Begutachtung; die formale Prüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle. 
  6. Bei Anträgen zu den Kompetenzstufen 1 und 2 erfolgt die Prüfung durch zwei unabhängige Gutachter*innen. Kommen diese in ihren Voten zu unterschiedlichen Ergebnissen, wird ein drittes Gutachten eingeholt. Dieses Votum entscheidet, ob eine Zertifizierung erfolgt.
  7. Bei Anträgen zur Kompetenzstufe 3 erfolgt die Prüfung durch drei Gutachter*innen. Kommen diese in ihren Voten zu unterschiedlichen Einschätzungen, wird von der Geschäftsstelle ein Austausch der beteiligten Gutachter*innen initiiert. Die Zertifizierung erfolgt, wenn am Ende dieses Austausches mindestens zwei der beteiligten Gutachter*innen eine solche befürworten.
  8. Über die erfolgte Zertifizierung wird der antragstellenden Person eine Urkunde ausgestellt.
  9. Wird ein Antrag abgelehnt, weil bestimmte Anforderungen nach Einschätzung der Gutachter*innen nicht erfüllt sind, so wird dies der antragstellenden Person mit entsprechender Begründung mitgeteilt. Nachweise für nicht erfüllte Anforderungen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
  10. Die Antragsunterlagen werden nach Vorgaben des Datenschutzes und der Datensparsamkeit in der Geschäftsstelle der AEM gespeichert.

Berufung und Auswahl der Gutachter*innen, Schweigepflicht, Qualitätssicherung

  1. Die Gutachter*innen kommen aus verschiedenen Fachbereichen und werden vom Vorstand der AEM berufen.
  2. Die Beteiligung einer Gutachter*in an der Zertifizierung einer antragstellenden Person, die zu der jeweiligen Gutachter*in in einer engeren beruflichen oder privaten Beziehung steht, ist ausgeschlossen.
  3. Alle am Zertifizierungsverfahren beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht.
  4. Die Gutachter*innen treffen sich einmal im Jahr, um die Zertifizierungskriterien und das Zertifizierungsverfahren zu evaluieren.

 

Stand: Juli 2022



Kontakt

Akademie für Ethik in der Medizin
Humboldtallee 36
D-37073 Göttingen

Tel.: +49-551/39-35344
Fax: +49-551/39-35342
E-Mail: zertifizierung(at)aem-online.de

 

Antragstellung